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GLOSSAR

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Nachfolgend finden Sie einige Begriffe aus unseren Leistungsbereichen Begutachtung und Bewertung von Fahrzeugen sowie unseren amtlichen Leistungen als Partner der GTÜ.

130-Prozent-Grenze

Ersatz der Reparaturkosten (beim wirtschaftlichen Totalschaden) bis zur Höhe von 130 % des Wiederbeschaffungswerts, wenn die Weiternutzung des Fahrzeugs erwünscht ist

Bagatellschaden

Schadenhöhe unterhalb einer Grenze von 750,00 €

GTÜ

Deutschlands größte amtlich anerkannte Kfz-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger

Haftpflichtschaden

Schaden, der dem Geschädigten durch Fremdverschulden entstanden ist und für den die Haftpflichtversicherung des Verursachers aufkommt

HU/UMA

Hauptuntersuchung (HU) des Fahrzeuges mit integrierter Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems (UMA)

Kaskoschaden

Anspruch des Versicherten auf Ersatz der unfallbedingten Schäden durch seine Versicherung

Nutzungsausfallentschädigung

Entschädigung für den Nutzungsausfall des Fahrzeugs des Geschädigten

Oldtimer

Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen (§ 2 Nr. 22 FZV)

Restwert

Wert eines beschädigten Fahrzeugs auf dem Fahrzeugmarkt

Schadenabrechnung

Abstrakte Schadenabrechnung: Ermittlung der Höhe des Schadensersatzes auf Basis eines Kfz-Sachverständigen-Gutachtens oder Kostenvoranschlags einer Werkstatt

Konkrete Schadenabrechnung: Ermittlung der Höhe des Schadensersatzes auf Basis von Belegen z. B. Rechnungen einer Kfz-Werkstatt

Schadengutachten

Gutachten für ein Fahrzeug nach einem Unfall (z. B. Feststellung von Reparaturkosten, Restwert, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert)

Totalschaden

Technischer Totalschaden: Schaden am Fahrzeug, bei dem die Reparatur technisch unmöglich ist

Wirtschaftlicher Totalschaden: Schaden am Fahrzeug, bei dem die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen

Vorschaden

Vor einem neuerlichen Unfallschaden reparierte oder unreparierte Schäden am Fahrzeug

Wertminderung, merkantile

Wertverlust eines Fahrzeuges trotz Beseitigung des Unfallschadens

Wiederbeschaffungswert

Wert für die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges in gleichem Wert